Politik rewind #1: Das Ende des Bayerischen Senats
Was ist Politik rewind?
In der Rubrik Politik rewind beschäftige ich mich mit wichtigen politischen Ereignissen aus Bayern, Deutschland, Europa und der Welt. Ich erstelle dabei Reels für Instagram, Blogbeiträge und lade auch Videos auf YouTube hoch. Alle paar Wochen versuche ich einen neuen Teil zu veröffentlichen. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem Ende des Bayerischen Senats.
Der Bayerische Senat war neben dem Bayerischen Landtag die zweite parlamentarische Kammer des Freistaats Bayern. Ab 1946 gehörten ihm 60 Vertreterinnen und Vertreter an. Sie stammten aus der Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Handel, dem Handwerk, den Gewerkschaften, den freien Berufen, den Genossenschaften, den Religionsgemeinschaften, den Wohltätigkeitsorganisationen, den Hochschulen und Akademien und den Gemeinden und Gemeindeverbänden.1
Am 8. Februar 1998 fand ein Volksentscheid zum Bayerischen Senat statt. Dem vorausgegangen war das Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“ der ÖDP. 69,2 Prozent der Abstimmenden entschieden sich beim Volksentscheid für eine Auflösung des Senats. Allerdings nahmen daran nur 39,9 Prozent der Wahlberechtigten teil. Ein Gegenvorschlag des Bayerischen Landtags, das Senatsreformgesetz fand mit 23,6 Prozent dagegen keine Mehrheit. Damit war die Entscheidung gefällt und das Gesetz zur Abschaffung des Bayerischen Senates trat am 1. Januar 2000 in Kraft.2
Der Bayerische Senat selbst zog daraufhin vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und klagte dort gegen seine Auflösung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte den Volksentscheid am 17. September 1999 jedoch für gültig. Der Senat konnte damit mit Wirkung vom 1. Januar 2000 aufgelöst werden.3
Quellen:
- vgl. Artikel 35 BayVerf (außer Kraft getreten zum 1. Janaur 2000) ↩︎
- vgl. https://www.apb-tutzing.de/60jahre/akademiemosaik/akademie-und-bayerischer-senat-, zuletzt aufgerufen am 29. Dezember 2023 ↩︎
- BayVerfGH, Entscheidungen vom 17. September 1999, Vf. 12-VIII-98, Vf. 14-VII-98 und Vf. 15-VII-98 ↩︎