Am 8. März 2026 sind Kommunalwahlen in Bayern!
In Bruckmühl werden der Erste Bürgermeister, der Marktgemeinderat sowie der Landrat und der Kreistag des Landkreises Rosenheim gewählt.
Ich freue mich sehr das starke Kandidatenfeld um unseren Landrat Otto Lederer mit meiner Kandidatur unterstützen zu dürfen.
Deshalb bitte ich Euch um Eure Unterstützung am 8. März 2026 und drei Stimmen auf Liste 1 Platz 61!

Für was ich mich einsetze
Bei der Kreistagswahl treffen Sie die Wahl, wer in den kommenden sechs Jahren, die Politik im Landkreis Rosenheim macht. Hier erfahren Sie, wofür ich mich im Rosenheimer Kreistag einsetzen werde.
Stimme für die junge Generation
Gerade bei meinem ehrenamtlichen Engagement beim Jugendverein Heufeld komme ich viel mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen ins Gespräch. Ich kenne dadurch die Sorgen und Nöte der jungen Generation.
Jugendliche, die (noch) kein Stimmrecht bei den Kommunalwahlen haben, müssen dennoch in wichtige Entscheidungen einbezogen werden. Hier möchte ich das Thema Jugendbeteiligung auf die politische Agenda im Landkreis setzen.
Es gibt viele Möglichkeiten, Jugendbeteiligung umzusetzen: Umfragen an den weiterführenden Schule, Jungbürgerversammlungen oder sogar ein Jugendparlament.
Hier gilt es gemeinsam mit Jugendlichen die beste Beteiligungsmöglichkeit zu finden, sodass diese ihre Anliegen, Sorgen und Nötige direkt in die Kommunalpolitik einbringen können.
Zukunftsfähige Kommunalfinanzen – ein gutes Miteinander zwischen Gemeinden, Landkreis & Bezirk
Viele Gemeinden haben immer größer werden Schwierigkeiten, genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen. Dies ist den gestiegenen Pflichtaufgaben ohne staatliche Unterstützung zuzuschreiben. Hinzukommen die steigenden Kreisumlagen, welche die Landkreise finanzieren.
Aber auch der Landkreis muss einen großen Teil seines Haushalts über die Bezirksumlage an den Bezirk abführen.
Hier möchte ich mich dafür einsetzen, dass die Kreisumlage für die Gemeinden stabil bleibt, sodass die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden auch künftig von freiwilligen Aufgaben – insbesondere bei der Vereins- und Ehrenamtsförderung – profitieren können.
Erhalt der Krakenhausinfrastruktur
Gerade für die flächendeckende Notfallversorgung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle vier Standorte der RoMed-Kliniken erhalten bleiben.
Natürlich können bestimmte Fachgebiete nicht an allen Standorten vorgehalten werden. So war es richtig, die Geburtenstation in Bad Aibling zu schließen. Dennoch muss an allen Standorten eine 24/7-Notfallversorgung angeboten werden.
Zusätzlich braucht es auch eine Flexibilisierung bei Bereitschaftsdiensten. Hier muss es möglich sein, dass sich die Standorte untereinander besser ergänzen können.
Ausbau der Fahrradinfrastruktur
Nur wenige Kommunen im Landkreis Rosenheim haben ein Radverkehrskonzept – der Markt Bruckmühl geht hier mit gutem Beispiel voran und hat bereits vor einigen Jahren ein Radverkehrskonzept auf den Weg gebracht.
Gerade in Zeiten des Klimawandels muss der Landkreis noch stärker das Augenmerk auf den Aus- und Neubau von Radverkehrsverbindungen richten.
Ich setze mich dafür ein, dass bei jeder Sanierungsmaßnahme von Kreisstraßen, der Bau von Radwegen untersucht und umgesetzt werden soll. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Landkreiskommumen, aber auch mit der Stadt Rosenheim erfolgen.
Schaffung von Wohnraum
Viele Menschen im Landkreis Rosenheim sind auf der Suche nach bezahlbaren Wohnungen. Hier muss der Landkreis gemeinsam mit den regional ansässigen Unternehmen, aber auch mit den Landkreiskommumen verstärkt zusammenarbeiten.
Ziel muss es sein gemeinsam Projekte im Bereich Mitarbeiter- und Auszubildendenwohnungen zu erarbeiten.
Wie funktionieren eigentlich die Kommunalwahlen?
Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Dabei sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Freistaat aufgerufen, Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte und Kreistage zu wählen – also die politischen Gremien, die unmittelbar vor Ort Entscheidungen treffen. Das bayerische Kommunalwahlsystem ist auf den ersten Blick recht kompliziert. Damit Sie wissen, was sie wählen und wie sie wählen müssen, dass Ihre Stimmen zählen, finden Sie hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Wann ist die nächste Wahl?
Die nächsten Kommunalwahlen finden am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Bruckmühl stehen folgende Wahlen an:
- Wahl der 70 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Rosenheim (weißer Stimmzettel)
- Wahl des Ersten Bürgermeisters (gelber Stimmzettel)
- Wahl der 24 Mitglieder des Marktgemeinderates (grüner Stimmzettel)
- Wahl des Landrats des Landkreises Rosenheim (blauer Stimmzettel)
Wie läuft der Wahlsonntag ab?
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet. Die Wahllokale sind dabei mit ehrenamtlichen Wahlhelfern besetzt, die zusammen den Wahlvorstand bilden.
Laut Gesetz ist nicht ausdrücklich verlangt, dass sich Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe ausweisen müssen. Wählen kann jeder, der im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahllokals eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann aber verlangen, dass Sie sich ausweisen. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie sich auf jeden Fall ausweisen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind volljährige EU-Bürger, die seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnen. Sind Sie z. B. innerhalb der letzten zwei Monate vor der Wahl innerhalb des Landkreises Rosenheim nach Bruckmühl gezogen, sind Sie nur für die Landrats- und Kreistagswahl, nicht jedoch für die Bürgermeister- und Marktgemeinderatswahl wahlberechtigt.
Spätestens ab dem 16. Februar 2026 verschicken die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen. Haben Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie am Wahlsonntag wählen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie zeitnah das Wahlamt im Rathaus. Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis und eine Beschwerde ist vom 16. bis zum 20. Februar 2026 möglich.
Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Landrats hat jeder Wähler jeweils eine Stimme.
Bei der Marktgemeinderats- und Kreistagswahl hat man so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Der Marktgemeinderat in Bruckmühl hat 24 Mitglieder, Sie haben also 24 Stimmen. Der Kreistag des Landkreises Rosenheim hat 70 Mitglieder, es können als 70 Stimmen vergeben werden.
Wie fülle ich den Stimmzettel aus und was sind »kumulieren« und »panaschieren«?
Die Bürgermeister- (gelber Stimmzettel) und Landratswahl (blauer Stimmzettel) sind ganz einfach. Hier können Sie jeweils eine Stimme vergeben.
Bei der Gemeinderats- (grüner Stimmzettel) und Kreistagswahl (weißer Stimmzettel) können Sie maximal 24 bzw. 70 Stimmen vergeben.
- Alle Stimmen gleichzeitig können Sie vergeben, indem Sie oben eine Liste ankreuzen. Damit erhalten alle Kandidaten auf dieser Liste eine Stimme.
- Wollen Sie einzelne Kandidaten auf der Liste, die Sie angekreuzt haben, nicht wählen, können Sie diese durchstreichen. Die Stimme ist dadurch jedoch nicht verloren, sondern kann durch kumulieren oder panaschieren an andere Kandidaten vergeben werden.
- Kumulieren: Einem Kandidaten können Sie bis zu drei Stimmen geben. Dazu kreuzen Sie den Kandidaten nicht an, sondern schreiben die Zahl der Stimmen vor den Kandidaten. Manche Kandidaten sind zwei- oder dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt. Diesen Personen können Sie allerdings insgesamt auch nur jeweils drei Stimmen geben.
- Panaschieren: Wenn Sie eine Liste gewählt haben, können Sie dennoch auch Kandidaten von anderen Listen wählen. Die so vergebenen Stimmen werden beim Listenkreuz dann abgezogen. Haben Sie also bei der Gemeinderatswahl z. B. eine Liste angekreuzt und einem anderen Kandidaten drei Stimmen gegeben, erhalten der andere Kandidat drei Stimmen sowie die Listenplätze 1 bis 21 der angekreuzten Liste jeweils eine Stimme.
Was macht einen Stimmzettel ungültig?
Wenn Sie mehr als die zulässige Anzahl an Stimmen verteilen, einen leeren Stimmzettel abgeben oder der Stimmzettel nicht eindeutig gekennzeichnet ist, ist der Stimmzettel ungültig. Auch dürfen Stimmzettel keine Kommentare oder Zeichnungen enthalten. Sie dürfen den Stimmzettel also keinesfalls unterschreiben!
Falls Sie sich im Wahllokal »verwählt« haben, erhalten Sie vom Wahlvorstand neue Stimmzettel. Die alten Stimmzettel müssen dann vernichtet werden.
Falls Sie sich bei der Briefwahl »verwählen«, kontaktieren Sie rechtzeitig das Wahlamt. Dort erhalten Sie neue Wahlunterlagen. Dabei sollten Sie die alten Wahlunterlagen unbedingt mitbringen. Alternativ können Sie auch am Wahlsonntag in einem Wahllokal wählen. Hierzu müssen Sie auch Ihre Wahlunterlagen und zwingend den Wahlschein mitbringen. Sie erhalten dann vor Ort neue Stimmzettel, vernichten die alten und können gegen die Abgabe des Wahlscheins wählen.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie einen Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins und die Briefwahlunterlagen. Die Briefwahl können bis zum Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr beantragen. In Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) kann dies bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026 um 15 Uhr beantragen.
Sollten Sie die Briefwahl beantragt haben, aber keinen Wahlschein erhalten oder diesen verloren haben, können Sie bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026 um 12 Uhr, einen Ersatz beantragen.
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt und erhalten haben, aber dennoch im Wahllokal wählen wollen, ist dies auch möglich. Hierzu müssen Sie auch Ihre Wahlunterlagen und zwingend den Wahlschein mitbringen. Sie erhalten dann vor Ort neue Stimmzettel, vernichten die alten und können gegen die Abgabe des Wahlscheins wählen.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie folgende Unterlagen:
- roten Wahlbriefumschlag
- Wahlschein
- Stimmzettelumschläge
- Stimmzettel
Das Ausfüllen der Stimmzettel funktioniert wie im Wahllokal. Haben Sie alle Stimmzettel ausgefüllt, falten Sie diese zusammen und legen Sie in die jeweilige Stimmzettelumschläge und verschließen Sie diese. Unterschreiben Sie dann den Wahlschein und legen Sie diesen zusammen mit den verschlossenen Stimmzettelumschlägen in den roten Wahlbriefumschlag. Diesen verschließen Sie ebenfalls. Anschließend verschicken Sie den roten Wahlbrief mit der Post an die Gemeinde oder Sie geben den Wahlbrief direkt bei der Gemeinde ab.
Damit Ihre Stimmen gezählt werden können, muss Ihr Wahlbrief zwingend bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026 um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen. Wenn Sie den Brief persönlich abgeben können Sie dies bis 18 Uhr an der auf dem Wahlbrief genannten Anschrift tun. Sollten Sie den Wahlbrief mit der Post verschicken, planen Sie unbedingt genügend Zeit ein.
Sind die Wahllokale barrierefrei?
Viele Wahllokale sind barrierefrei. Ob Ihr Wahllokal über einen barrierefreien Zugang verfügt, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, können Sie dennoch Wählen, indem Sie z. B. die Briefwahl beantragen.
Erhalte ich vor Ort Unterstützung?
Sollten Sie beim Wählen Unterstützung benötigen, können Sie entweder eine Hilfsperson mitbringen oder ein Mitglied des Wahlvorstandes um Hilfe bitten. Die Hilfsperson darf dann mit Ihnen in die Wahlkabine und Ihnen beim Wählen helfen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Wünsche der wahlberechtigten Person zu beschränken. Ebenso muss die Hilfsperson geheimhalten, was sie bei der Stimmabgabe erfahren hat.
